Computer Club Nordkirchen e.V.


Die Satzung des C C N e. V.

Die folgende Fassung der Satzung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Exaktheit. Sie soll lediglich die wichtigsten Grundzüge enthalten. Eine exakte Satzung kann angefordert werden.

Der Computer Club Nordkirchen, kurz CCN ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der es sich zum Ziel gemacht hat, Wissenswertes rund um den Computer seinen Mitgliedern und anderen Interessierten zu vermitteln.

Schulungen und das Heranführen an den Computer für Neueinsteiger allen Alters werden ebenso geboten wie Vorträge zu speziellen, aktuellen oder interessanten Themen.

Als eingetragenr Verein darf der CCN Gewinne aus Veranstaltungen nur erwirtschaften, wenn er sie wieder zu vereinsförderlichen Aktivitäten einsetzt. Es dürfen auch keine Zuwendungen an einzelnen Mitglieder gemacht werden, die ihrer Höhe deren Auslagen übersteigen.

Der Club versucht sein Ziel über

zu erreichen.

Die Mitglieder sind zu allen Veranstaltungen herzlich eingeladen, jedoch gibt es keine Verpflichtungen zu erscheinen.

Der CCN ist politisch und religiös absolut neutral.

Der Verein lehnt die Weitergabe von Software, deren Copyright nicht Eigentum des Vereins oder seiner Mitglieder ist, ausdrücklich ab.

Dem Verein kann jeder beitreten, der den Vereinszweck anerkennt und ihn durch (gelegentliche, freiwillige) Aktivitäten und (geringen) Beitrag unterstützen will. Beitrittserklärungen und Kündigungen der Mitgliedschaft müssen schriftlich erfolgen. Fristen sind nicht einzuhalten.

Spenden werden zu 100% der Vereinskasse zugeführt. Eine Spendenquittung, die steuerlich anerkannt wird, kann ausgestellt werden.

Rechte des Mitglieds:
Jedes Mitglied hat bei allen Abstimmungen persoenliches Stimmrecht mit einer, nicht übertragbaren Stimme. Bei Wahlen sind alle Mitglieder gleichberechtigt.
Jedes Mitglied kann sich für alle Ämter zur Wahl aufstellen lassen und kann allen Organen Anträge unterbreiten.

Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
    Sie findet mindestens einmal im Jahr zum Jahreshaupttreffen oder nach schriftlicher Einladung mit Angabe der Tagesordnung statt.
  2. der Vorstand
    bestehend aus 3 oder 5 Personen
  3. das Vereinstreffen
    siehe unten
Der Vorstand wird auf einr Mitgliederversammlung gewählt. Es reicht eine einfache Mehrheit. Die Amtszeit endet mit der Wahl eines Nachfolgers. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand kann mit 2/3 Mehrheit abgesetzt werden.

Vereinstreffen

Das Vereinstreffen dient der Verwirklichung der Vereinsziele. Es findet einmal monatlich statt, in der Regel im Pfarrheim in Nordkirchen, Wegbeschreibung kann angefordert werden.

Auf Antrag von mindestens fuenf anwesenden Vereinsmitgliedern kann sich das Vereinstreffen zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung erklaeren. Dieser Beschluss ist einstimmig zu fassen. Eine so einberufene ausserordentliche Mitgliederversammlung darf keine Ausschlussentscheidungen faellen, keine Satzungsaenderungen beschliessen und hat alle Beschluesse von einer ordentlichen Mitgliederversammlung bestaetigen zu lassen. Ansonsten gilt § 10 fuer Wahlen und Abstimmungen.

Die Vereinsmitglieder verpflichten sich, waehrend der Vereinstreffen keine Raubkopien von urheberrechtlich geschuetzten Programmen anzufertigen.

Aufloesung des Vereins

Die Aufloesung des Vereins kann nur mit einer eigens dafuer einberufenen Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei Aufloesung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks faellt das Vermoegen des Verein "Computer Club Nordkirchen" an die Volkshochschule Nordkirchen zur Foerderung der Informatik.

Satzung beschlossen am 08. Dezember 1984 in Nordkichen und am 14. Dezember 1985 zur Gruendung des Vereins "Computer Club Nordkirchen"

© 1984 - 2002 CCN



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